2Laser · 06
Laserbehandlungen zur Narbenkorrektur
Störende Narben behandeln
in Berlin
06.
Narben entstehen nach ungewollten Verletzungen, entzündlichen Prozessen oder operativen Eingriffen. Eine gewisse Narbenbildung ist dabei ein normaler Bestandteil der Wundheilung, da der Körper geschädigtes Gewebe durch stabiles Bindegewebe ersetzt. In manchen Fällen kommt es jedoch zu einer überschießenden Gewebereaktion mit erhöhter Kollagenbildung oder anhaltender Gefäßaktivität. Die Folge können erhabene, verhärtete oder dauerhaft gerötete Narben sowie juckende hypertrophe Narben sein, die als störend oder belastend empfunden werden.
Bei skin³ werden sowohl der ästhetische Anspruch unserer Patientinnen und Patienten als auch die medizinische Notwendigkeit gleichermaßen berücksichtigt. Narben können mitunter Schmerzen oder ein anhaltendes Spannungsgefühl verursachen. In seltenen Fällen beeinträchtigen sie durch Verwachsungen mit tieferen Gewebeschichten die Beweglichkeit oder führen zu Missempfindungen wie Taubheit oder Kribbeln. Eine sorgfältige Einordnung ist daher wichtig. Ziel ist es, Beschwerden ernst zu nehmen, funktionelle Einschränkungen zu erkennen und eine individuell abgestimmte, medizinisch fundierte Behandlung zu ermöglichen.
Zur Regulation von verdicktem Narbengewebe setzen wir bei skin³ einen CO₂-Laser ein, um die Kollagenstruktur kontrolliert zu remodellieren. Bei ausgeprägter Rötung kann ergänzend ein Gefäßlaser zum Einsatz kommen, um die erweiterten Gefäße innerhalb der Narben gezielt zu behandeln. Auch Injektionsverfahren kommen bei bestimmten Narbentypen zum Einsatz.
Ziel ist nicht die vollständige „Unsichtbarkeit“ der Narben, sondern eine funktionelle Entlastung und sichtbare Harmonisierung. Die Therapie wird schrittweise geplant und orientiert sich an Narbentyp und Reifegrad.
Auch im Rahmen der operativen Dermatologie ist die Narbenbildung nicht vermeidbar. Eine sorgfältige Schnittführung und Nachsorge tragen bei skin³ dazu bei, das Risiko ausgeprägter Narbenbildung möglichst gering zu halten.
Die Behandlungskosten ergeben sich gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Eine Kostenübernahme durch private Krankenkassen ist je nach Tarif möglich.